Per QR-Code-Scan können die Gäste die „Reise“ des Produkts von der Beschaffung der Grundzutaten bis zur fertig zubereiteten Speise nachvollziehen. Auch die Möglichkeit des Nachweises fairer Bezahlung im Anbaugebiet ist auf der Plattform abgebildet.
Hintergrund: Es ist in Deutschland im Gegensatz zu Österreich und der Schweiz bisher nicht gesetzlich verpflichtend, dass die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsgastronomie ausgewiesen wird. Nach Dussmann-Erkenntnissen werden Konsumentscheidungen zunehmend auch mit Blick auf die Lieferkette getroffen: Bestimmte Gäste möchten möglichst viel über die Speisen-Herkunft erfahren.