"Wir tun alles dafür, damit Gastronomen gute Rahmenbedingungen für eine Eröffnung und das Betreiben ihres Betriebs haben. Es muss einheitliche Regeln in Berlin geben, und alles Nötige muss digital möglich sein", sagte Giffey.
Das Gesetz sehe vor, dass jemand, der einen gastronomischen Betrieb eröffenen wolle, die Möglichkeit hat, alle behördlichen Genehmigungen und Formalitäten innerhalb von vier Wochen zu erledigen, so die Senatorin. Damit das funktioniert, soll es laut Giffey nur noch eine zuständige Behörde geben, an der ein digitaler Antrag gestellt werden könne. So soll der Betrieb schneller geöffnet werden können und nicht so viel Zeit und Geld während der Planung verloren gehen.
Ein wichtiges Thema für die Gastronomie seien außerdem die Außenbereiche. Auch an dieser Stelle wolle man die Gastronomie unterstützen, so die Wirtschaftssenatorin. Vor allem sind in dem neuen Gesetz einheitliche Regelungen für die Außengastronomie in allen Berliner Bezirken geplant: Werktags sei es demnach möglich, bis 23 Uhr draußen zu sitzen - freitags und samstags sowie vor Feiertagen dann sogar bis Mitternacht. Bei Lärmstörungsproblemen soll es dem neuen Gesetz zufolge möglich sein, Ausnahmeregelungen zu treffen, sagte Giffey.
Ihr zufolge werde der Senat das neue Gesetz noch im Februar beschließen. Darauf folge noch eine Diskussion des Gesetzes im Parlament. Sie hoffe, dass es noch vor der Sommerpause einen parlamentarischen Beschluss zu dem Gesetz gebe und es unmittelbar danach in Kraft treten könne.